FFP2 - Maskenpflicht im ÖPNV ab 18. Januar
Zur stärkeren Eindämmung des Infektionsgeschehens hat der Ministerrat eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske im Öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel ab Montag, den 18. Januar 2021, beschlossen.
Bitte tragen Sie deshalb im Bus und an der Haltestelle, sowie in der Wartehalle der ZUM (mona Kundencenter) eine FFP2-Maske.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre sind von der neuen Pflicht, im Einzelhandel und im öffentlichen Nahverkehr eine FFP2-Maske zu tragen, nicht betroffen.
Hier finden Sie die ausführliche Übersicht zur Maskenpflicht.
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