Bus fahren nur mit Mund-Nasen-Bedeckung
Ab Montag, 27. April 2020, gelten im mona Gebiet – wie in ganz Bayern - besondere Regeln für den öffentlichen Personennahverkehr. Personen ab dem 7. Lebensjahr sind bei der Nutzung des ÖPNV und der dazugehörenden Einrichtungen verpflichtet eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Auch an Bushaltestellen müssen Mund und Nase bedeckt werden. Eine selbst genähte Maske oder auch ein Schal oder Tuch sind ausreichend.
Fahrgäste, die gegen diese Verpflichtung verstoßen, können nicht befördert werden.
Die mona appelliert an alle Fahrgäste sich an die bekannten Hygienevorschriften und die neue Pflicht zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung zu halten, um den Fahrbetrieb möglichst reibungslos aufrecht erhalten zu können.
Das Fahrpersonal ist von der Verpflichtung ausgenommen. Es steht ihnen frei, ob sie eine Bedeckung tragen oder nicht.
Von der Mindestabstandspflicht ist der ÖPNV laut Landesverordnung ebenfalls ausgenommen. Trotzdem werden Fahrgäste gebeten, den größtmöglichen Abstand zu anderen Fahrgästen einzuhalten.
„Liebe Fahrgäste, helfen Sie mit und übernehmen Sie Verantwortung, um die Pandemie zu bewältigen“, so mona Geschäftsführer Herbert Beck.
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