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mona JobCard seit 1. Januar 2019 steuerfrei

Berufspendler dürfen sich freuen: Seit 1. Januar 2019 sind die Zuschüsse des Arbeitgebers zur JobCard steuerfrei.

Auf Initiative des Bundesrats hat der Bundestag am 8.11.2018 beschlossen, dass jegliche Gestellung von Jobtickets künftig steuerfrei behandelt wird. Diese Neuregelung ist zum 1.1.2019 in Kraft getreten. Mit diesem Beschluss wurde die Steuerbefreiung für Jobtickets im Nahverkehr endgültig verabschiedet. 

Der Bundestag folgt damit einer langjährigen Forderung des Branchenverbandes Verbund deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), die ÖPNV-Tickets für Berufspendler von der Einkommenssteuer zu befreien. Und nicht nur das! Auch privat genutzte Tickets können von den Arbeitgebern künftig steuerfrei gefördert werden. 

Ein Beitrag des Deutschen Steuerberater-Verbandes e.V. zum Thema "Das steuerfreie Job-Ticket kehrt zurück" kann hier nachgelesen werden. Weitere Infos zum Thema sind auf der Webseite des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. zu finden. 

Informationen zur Steuerbefreiung von Jobtickets erhalten Unternehmen bei ihrem Steuerberater. 

Und so funktioniert die mona JobCard: Ob beruflich oder privat – mit der mona JobCard sind Arbeitnehmer und Auszubildende dank der Beteiligung der Stadt Kempten, dem Landratsamt Oberallgäu, der mona Verkehrsunternehmer und dem Arbeitgeber-Anteil zu günstigen Konditionen unterwegs. Der Arbeitgeber schließt mit der mona GmbH einen Vertrag über die Nutzung der JobCard-Angebote und versichert, dass er von den monatlichen Fahrtkosten mindestens 10,00 Euro übernimmt. Die Auslieferung der JobCard erfolgt direkt an den Arbeitgeber. Die mona GmbH rechnet mit dem Arbeitgeber im Rahmen eines Lastschriftverfahrens monatlich ab. Von den Fahrkosten übernimmt der Arbeitgeber mindestens 10,00 Euro. Die verbleibende Summe wird mit dem Arbeitnehmer über die Lohnabrechnung verrechnet.   

mona JobCard seit 1. Januar 2019 steuerfrei
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